Auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde in Stuttgart ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotor ausgesprochen. In der schwäbischen Metropole geht man dabei besonders konsequent zur Sache und sperrt ab dem 1. Januar 2019 gleich das gesamte Stadtgebiet. Betroffen sind alle Diesel-Fahrzeuge der Euro Schadstoffnorm 4 und darunter (Euro 4).

Die Fahrverbotszone deckt sich mit der Umweltzone Stuttgart, also dem Gebiet, in das die Einfahrt heute schon nur mit Grüner Umwelt-Plakette erlaubt ist. Wie bei der Umweltzone ist es auch beim Dieselfahrverbot egal, ob das Fahrzeug die Abgasuntersuchung (AU) bestanden hat. Die öfters diskutierte sogenannte "Blaue Plakette" für Stuttgart gibt es Stand heute nicht.

Drei Strecken sind von dem Fahrverbot ausgenommen, diese sind jeweils mit der Beschilderung "Zufahrt zu ... frei" gekennzeichnet.

  • Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße
  • Heerstraße, Mittlere Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8
  • B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim

Seit dem 1. Juli 2020 wurde das Fahrverbot für Diesel-PKW der Euronorm 5/V und schlechter auf die sogenannte "Kleine Umweltzone" ausgedehnt. Diese umfasst den Stuttgarter Talkessel (die Bezirke Mitte, Nord, Ost, Süd und West) sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen. Ein Verstoß gegen das Diesel-Verkehrsverbot kosten 128,50 Euro.

Wem das alles etwas unübersichtlich erscheint, kann die Fahrverbote nochmals schön aufbereitet auf dem Merkblatt der Stadt Stuttgart anschauen. Nicht dass die Maßnahmen dadurch verständlicher werden, aber man sieht es wenigstens schön auf einer Karte.: https://diesel-verkehrsverbot.stuttgart.de/img/mdb/item/668799/155154.pdf

 

Vom Fahrverbot betroffene PKW

Die Schadstoffklasse ist jedoch nicht mit der Zahl zu verwechseln, die auf der Umweltplakette steht! Wer wissen möchte, welche Schadstoffklasse sein eigenes Auto hat, muss erst einen Blick in die "Zulassungsbescheinigung Teil I" (früher hieß das Fahrzeugschein) werfen. Der fragliche Eintrag steht dort unter 14.1, genauer gesagt steht dort ein 4-stelliger Zahlencode, der den Schadstoffschlüssel enthält. Eine detaillierte Aufschlüsselung findet sich unter dem Stichwort "Schadstoffschlüssel" zum Beispiel bei Wikipedia. Grob gesagt, gelten folgende Werte.

  • Für die Normen Euro 1 bis Euro 4 sind die letzten beiden Ziffern relevant. Wenn dort eine Zahl zwischen 00 und 88 steht, erfüllt das Fahrzeug die Schadstoffnorm bis EURO 4.
  • Für Fahrzeuge der Norm EURO 5 ist der komplette Schlüssel relevant, dessen ersten beiden Ziffern dann gleich 35 sind. Die beiden letzten Ziffern gehen dann von A0 bis M0 (Beispiel: 35J0
  • Für Fahrzeuge der Norm EURO 6 gilt ebenfalls der komplette, vierstellige Schlüssel. Die ersten beiden Ziffern sind 36.

Oder Sie schauen unter Ziffer 14 nach, dort steht die Euro-Norm direkt im Klartext.

 

Kontrollen und Bussgeld

Nach Aussagen der Polizei werden keine gezielte Kontrollen des Dieselfahrverbots durchgeführt. Bei allgemeinen Fahrzeugkontrollen, Unfallaufnahmen oder in allen anderen Fällen, in denen die Polizei einen Blick in den Fahrzeugschein wirft, wird jedoch die Schadstoffnorm überprüft und bei Verstößen ein Bussgeld verhängt.

Wer bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs auffällt, riskiert eine Überprüfung der Schadstoffnorm seines Fahrzeugs und bekommt das entsprechende Bussgeld dann automatisch auf sein Ticket aufaddiert. Soll heißen, das Amt für Öffentliche Ordnung in Stuttgart kontrolliert bei Parkverstößen auch gleich die Einhaltung des Dieselfahrverbots. So kann ein abgelaufener Parkschein zukünftig ungewohnt teuer werden.

Das Bussgeld bei Nichtbeachten des Dieselfahrverbots wird in Stuttgart mit 128,50 Euro geahndet. Es entspricht somit in der Höhe dem Bussgeld für das nicht berechtige Befahren der Umweltzone.

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Ausnahmeregelungen vom Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen, in denen das Stuttgarter Fahrverbot nicht gillt. Diese unterteilen sich in a) Allgemeine Ausnahmen und b) zu beantragende Ausnahmegenehmigungen.

Die allgemeinen Ausnahmen müssen nicht beantragt werden und gelten automatisch, z.B. für den geschäftsmässigen Lieferverkehr, für bestimmte Fahrzeuge wie Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr etc. Weiter ausgenommen sind Überführungsfahrten, Taxen, Mietwagen, Carsharingdienste, Linienverkehre usw. Für Privatpersonen interessant ist die Ausnahme von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen, also zugelassene Oldtimer.

Unter die zu beantragenden Ausnahmen fallen Fahrten von Handwerkern, Sozial- und Pflegediensten, Schichtarbeitern und von Patienten zu regelmässigen Arztterminen nur wenn sie nicht auf ÖPNV ausweichen können.

Auf der Internetseite der Stadt Stuttgart findet man die komplette Liste der Ausnahmen unter dem Stichwort Diesel-Verkehrsverbot. Die Ausnahmeregelungen können beim Amt für Öffentliche Ordnung in der Jägerstraße 14 in 70174 Stuttgart persönlich beantragt werden oder über ein Internet-Online-Tool.

Trotz der vielen Ausnahmen sollte man sich als Otto-Normalverbraucher nicht zu viel Hoffnung machen. Für Privatpersonen ist eine Ausnahme vom Dieselfahrverbot nur in den genannten Fällen vorgesehen. Dasselbe gilt übrigens für Touristen und andere, auswärtige Besucher: Für Touristen ist eine Ausnahme vom Fahrverbot für Diesel nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen.